Gemeinde Tapfheim
Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim
Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0
Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80
Der Gemeinderat Tapfheim hat am 31.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9, 10 und 13a BauGB den Bebauungsplan „Bösenhaufeld II“ 1. Änderung in der Fassung vom 24.04.2018, zuletzt geändert am 31.07.2018 als Satzung gemäß §10 Abs.1 BauGB.“
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Bösenhaufeld II“ 1. Änderung in Kraft.
Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit Satzung und Begründung im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim zu den üblichen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Karl Malz
1. Bürgermeister